Mündliche Prüfung

Mündliche Prüfung IHK Versicherungsfachmann / Versicherungsfachfrau

Die mündliche Prüfung besteht aus einem simulierten Beratungsgespräch. Einer der Prüfer spielt den Kunden, der Prüfungsteilnehmer den Vermittler bzw. Berater. Die mündliche Prüfung wird auch als der verkaufspraktische Prüfungsteil bezeichnet.

Es fallen viele Prüfungsteilnehmer mit Beratungserfahrung durch die mündliche Prüfung zum Versicherungsfachmann. Der Grund ist der, dass in der verkaufspraktischen Sachkundeprüfung zum Versicherungsfachmann ein genauer Gesprächsablauf eingehalten werden muss und zu bestimmten Zeitpunkten ganz bestimmte Sachen gesagt werden müssen. Wer in der Praxis anders berät muss sich also besonders gut auf diese Anforderungen vorbereiten um die Punkte auf der Checkliste des Prüfers zu bekommen.

Im Gegensatz zum fachkundlichen Prüfungsteil, steht hier das Fachwissen nicht mehr im Vordergrund. Die fachliche Eignung haben Sie bereits im Vorfeld bewiesen. Es handelt sich daher nicht um eine mündliche Prüfung, wie Sie es vielleicht aus Schule, Ausbildung oder Studium kennen. Es soll ein Ausschnitt aus der Praxis simuliert werden. Hier geht es um Ihr Verhalten und Ihre Kommunikationsfähigkeiten im Kundengespräch. Sie sollen zeigen, dass Sie ein Gespräch strukturiert aufbauen und kundengerechte Lösungen entwickeln können.

Konkret erwartet man von Ihnen, dass Sie:

  • Alle relevanten Daten erfragen und bestehende Versicherungen erfassen
  • Das Anliegen des Kunden erfragen
  • Den Bedarf des Kunden ermitteln
  • Prioritäten aus diesem Bedarf ableiten und diese Priorisierung begründen
  • Konkrete Lücken ermitteln und schließen
  • Den Antrag aufnehmen

Allerdings wirken sich extreme fachliche Mängel dennoch aus. Zum einen hinterlassen Sie einen schlechten Eindruck bei den Prüfern, zum anderen wirken sich massive Fehler negativ auf den Verlauf des Gesprächs aus.

Im Vorfeld müssen Sie sich für eines von zwei Teilgebieten entscheiden.

Das Teilgebiet VORSORGE umfasst folgende Sparten:

  • Lebens- und private Renten und Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Kranken- und Pflegeversicherung
  • Unfallversicherung

Das Teilgebiet SACH- und VERMÖGENSABSICHERUNG umfasst folgende Sparten:

  • Verbundene Hausratversicherung
  • Verbundene Wohngebäudeversicherung
  • Kraftfahrtversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Rechtsschutzversicherung

Das Prüfungsgespräch wird nach drei primären Punkten bewertet. Es geht zunächst darum, ob Sie in der Lage sind, die Kundensituation zu erfassen. Dann müssen Sie zeigen, dass Sie kundengerechte Lösungen entwickeln können. Darüber hinaus ist Ihre Gesprächsführung punktrelevant. In allen Teilbereichen gibt es Unterpunkte, die nachfolgend dargestellt werden.

Dabei gelten jeweils folgenden Bewertungsstufen:

  • Nicht erfüllt
  • Bedingt erfüllt
  • Erfüllt
  • Gänzlich erfüllt

3 Bereiche werden bewertet:

A

Kundensituation erfassen

(0-30 Punkte, mindestens 10 Punkte zum Bestehen nötig)

B

Kundengerechte Lösungen entwickeln

(0-30 Punkte, mindestens 10 Punkte zum Bestehen nötig)

C

Gesprächsführung

(0-40 Punkte, mindestens 13 Punkte zum Bestehen nötig)

Mehr Informationen zur Vorbereitung finden Sie auf unserer Webseite.